Abzocke mit Routenplanern aus dem Internet

Abzocke bei Routenplaner

Man kann es kaum glauben. Eine alte Masche ist wieder zu neuem Leben erwacht. Abzocke mittels Routenplaner ist scheinbar wieder modern. Oder es gibt einfach noch zu viele Menschen, die auf den Trick hereinfallen. Ich habe mich deswegen diesem Phänomen angenommen und zeige Ihnen, wie die Betreiber dieser Seiten vorgehen und wie Sie nicht in die Abofalle tappen. 

Wie gehen die Betreiber der kostenpflichtigen Routenplaner aus dem Internet vor?

Über Werbeanzeigen bei der Suchmaschine Bing finden User, welche eigentlich auf der Suche nach Google Maps sind, den zum Beispiel den Routenplaner routenplaner-maps.com.

Wer hier nach der Strecke von A nach B sucht und dann auch noch dem Gewinnspiel, welches groß und breit auf der Startseite angeboten wird, nicht widerstehen kann, der hat auch im Handumdrehen ein richtig teures Abo abgeschlossen. 500 Euro will man nämlich für eine 24-monatige Mitgliedschaft von seinen Unsern haben.

Scheinbar sind sich die Seitenbetreiber ziemlich sicher, dass arglose User in die Falle tappen, denn rechts auf der Startseite ist in roter Schrift der Hinweis zu sehen, dass eine 24-monatige Mitgliedschaft bereits bei Anmeldung 500 Euro kostet.

 

Wie sieht es rechtlich aus? Muss man zahlen, wenn man in die Falle getappt ist?

Etliche Anwälte, welche sich bereits zum Thema Abzocke bei Routenplanern geäußert haben, gehen davon aus, dass die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt und somit keine Zahlungspflicht nach sich zieht.

Dies schließt sich aus der Tatsache, dass gesetzliche Vorgaben bei der sog. „Button-Lösung“ nicht eingehalten wurden.

Allerdings ist aus meiner Sicht Vorsicht geboten. Wer rechtzeitig erkennt, dass er einen viel zu teuren Routenplaner eingekauft hat (Routenplaner gibt es über Google Maps tatsächlich kostenlos), der besitzt ein Widerrufsrecht.

Wenn dieses allerdings verstrichen ist, könnte es eng werden. Vor allen Dingen auch deshalb, weil die Abzocker nicht schlafen und ihr Angebot ständig nachbessern. Sicherlich sind auch die Betreiber derartiger Internetseiten rechtlich bestens beraten.

Sind Sie sich nicht sicher, ob das von Ihnen entdeckte Angebot auch seriös und sicher ist? Oder haben Sie allgemein eine Frage zum Thema Internetgefahren und was man dagegen machen kann? Gerne helfe ich Ihnen kostenlos und unverbindlich weiter. Einfach eine Mail an info@internetgefahren.net schicken.

 

Betrug durch die Abofalle

Abzocke Routenplaner

Man kann nicht oft genug vor Gewinnspielen und damit verbundenen Abofallen warnen. Leider kommt die Warnung für eine 28-jährige aus Oberfranken zu spät. Sie ist auf eine Abofalle von maps-routenplaner.online hereingefallen und sollte nun 500 Euro bezahlen.

Warum die junge Frau den Routenplaner nutzen wollte und nicht auf bewährte Planer wie beispielsweise Google Maps zurückgegriffen hat, bleibt ihr Geheimnis. Maps-routenplaner.online ist nicht nur grafisch wenig ansprechend, man kann auch nicht wirklich etwas machen, ohne an einem Gewinnspiel teilnehmen zu müssen.

Die Frau aus Oberfranken hat sich eingetragen, augenscheinlich am Gewinnspiel teilgenommen und einen Button mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ geklickt.

Natürlich befand sich auch der Hinweis irgendwo auf der Seite, dass das Abo kostenpflichtig, aber zum Schutz der Frau sei gesagt, dass man bei einem Gewinnspiel nicht sofort daran denkt einen 24-monatigen Vertrag abzuschließen.

Identifiziert wurde die 28-jährige über Ihre IP-Adresse. Diese wurde von der Seite maps-routenplaner.online natürlich gespeichert und beim Internetprovider angefragt. So war es möglich die Personalien und die Anschrift der Frau zu erfahren.

Verrückt: Die Geschädigte sollte den Betrag mittels Amazon-Gutschein begleichen!

Die Webseite Verbraucherschutz.de teilt zu Mahnschreiben der Seite maps-routenplaner.online mit, dass diese ganz einfach ignoriert werden können.

Es handelt sich um eine Abofalle, welche im Kleingedruckten versteckt den Hinweis auf die Kosten in Höhe von 500 Euro hat. Dies stellt einen ganz deutlichen Verstoß gegen die sog. „Button-Lösung“ dar, welche seit August 2012 in Kraft ist.

Der Verbraucherschutz rät dazu Rechnungen der web-24 GmbH aus München einfach nicht zu bezahlen. Es besteht aufgrund der Vielzahl von Verstößen gegen geltendes Recht keine Zahlungsverpflichtung. Ein gültiger Vertrag ist nicht zustande gekommen.

Beachten Sie diese Tipps im Zusammenhang mit der Abofalle:

• Nehmen Sie nicht an Gewinnspielen von Anbietern teil, welche Sie nicht kennen, bzw. von denen Sie nicht wissen, ob diese seriös sind
• Überprüfen Sie das Gewinnspiel und den Anbieter zunächst bei Google
• Lesen Sie immer die AGB´s aufmerksam durch
• Zahlen Sie kein Geld, auch wenn Konsequenzen angedroht werden.
• Erstatten Sie Strafanzeige gegen den Abzocker.